Jahresabschluss und Steuererklärungen

1.    Bei Erstellung der Finanzbuchführung durch die Kanzlei

  • Aufstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Erstellung des Anhangs
  • Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
  • Aufbereitung und Überleitung zur sog. E-Bilanz
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Schlussbilanzen,
    Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung eines Bilanzberichtes
  • Erstellung der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen
  • Offenlegung des Jahresabschlusses
  • Besprechung der Jahresabschlüsse und der betrieblichen Steuererklärungen mit dem Mandanten

2.    Bei Erstellung der Finanzbuchführung durch den Mandanten

Leistungen wie unter Punkt 1. nur zusätzlich

  • Übernahme der vom Mandanten bereitgestellten Daten
  • Überprüfung der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung
    (bei gesondertem Auftrag)
  • Erstellung der Anlagenbuchhaltung (optional)

3.    Zusatzleistungen

  • Erstellung konsolidierter Jahresabschlüsse
  • Erstellung von Kapitalflussrechnungen
  • Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung von freiwilligen Jahresabschlussberichten
  • Erstellung von Planbilanzen
  • Jahresabschlusspräsentation (PowerPoint)