1. Bei Erstellung der Finanzbuchführung durch die Kanzlei
- Aufstellung von handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
- Erstellung des Anhangs
- Entwicklung der Steuerbilanz aus der Handelsbilanz
- Aufbereitung und Überleitung zur sog. E-Bilanz
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Schlussbilanzen,
Sonder- und Ergänzungsbilanzen - Erstellung eines Bilanzberichtes
- Erstellung der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen
- Offenlegung des Jahresabschlusses
- Besprechung der Jahresabschlüsse und der betrieblichen Steuererklärungen mit dem Mandanten
2. Bei Erstellung der Finanzbuchführung durch den Mandanten
Leistungen wie unter Punkt 1. nur zusätzlich
- Übernahme der vom Mandanten bereitgestellten Daten
- Überprüfung der vom Mandanten erstellten Finanzbuchführung
(bei gesondertem Auftrag) - Erstellung der Anlagenbuchhaltung (optional)
3. Zusatzleistungen
- Erstellung konsolidierter Jahresabschlüsse
- Erstellung von Kapitalflussrechnungen
- Plausibilitätsbeurteilungen
- Erstellung von freiwilligen Jahresabschlussberichten
- Erstellung von Planbilanzen
- Jahresabschlusspräsentation (PowerPoint)